Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Strafausspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst zu Recht erkannt: Michael St***** wird nach dem zweiten Strafsatz des § 133 Abs 2 StGB zu einer Freiheitsst…
Text Gründe : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael St***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs l und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er sich am 5. November 2004 in Wien 55.000 Euro Bargeld, die ihm als Kassier der Österreichischen Post AG durch seinen Dienstgeber anvert…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft das Urteil mit einer auf § 281 Abs l Z 5, 5 a und 11 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der teilweise Berechtigung zukommt. Die Mängelrüge (Z 5) verfehlt ihr Ziel. Dem Einwand einer offenbar unzureichenden Begründung zuwider hat das Schöffengericht die Feststellung, wona…