JudikaturJustizRS0120370

RS0120370 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2022

Als Pflegeeltern iSd § 186 ABGB sind nur Personen zu verstehen, die die Pflege und Erziehung des Kindes zumindest im Innenverhältnis des § 144 ABGB schon tatsächlich besorgen, nicht jedoch Personen, die eine Eingliederung in ihren Haushalt und Lebensablauf erst beabsichtigen und zu denen der Kontakt des Kindes bisher nur in gelegentlichen Besuchen besteht.

Entscheidungen
3