Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Pflegschaftssache an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung über den Antrag des Pflegevaters auf Obsorgeübertragung zurückverwiesen.…
Text Begründung: Die minderjährige M*****, ist das uneheliche Kind von P***** (im Weiteren: Mutter) und E***** (im Weiteren: Vater). Mit schriftlicher Zustimmung ihrer allein obsorgeberechtigten Mutter zur Übernahme der Minderjährigen in die „volle Erziehung der Stadt Wien“ wurde diese am 17. Juli 2001 „…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil es einer Klarstellung zur Frage der Beendigung der Pflegeelterneigenschaft iSd § 186 ABGB bedarf. Der hilfsweise gestellte Aufhebungsantrag ist auch berechtigt : 1. Die Rechtsansicht des Rekursgerichts, dem Antragsteller (zwar nicht die Antragslegitimation) ab…