Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten des Revisionsrekursverfahrens selbst zu tragen. …
Text Begründung: Mit der am 29. 8. 2003 beim Erstgericht eingelangten Mahnklage begehrt der Kläger von der beklagten Partei die Zahlung von EUR 13.614,70 sA an Entgelt für Baumeistertätigkeiten. Zur inländischen Gerichtsbarkeit führte der Kläger aus, dass die Rechtsgeschäfte der beklagten Partei gemäß A…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. Der Kläger bringt in seinem Rechtsmittel zunächst vor, die beklagte Partei unterliege nach dem Amtssitzabkommen in obligationenrechtlicher Hinsicht der österreichischen Jurisdiktion und es liege daher insoweit keine Immunität vor. …