Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde und die „Berufung wegen Schuld" werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung wegen Strafe werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich B***** der Verbrechen des „teils versuchten, teils vollendeten" sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach §§ 207 Abs 1, 15 StGB (I) und der Vergehen des sexuellen Missbrauches von Jugendlichen nach § 207b Abs 1 StGB (II), der sittlichen Gefährdung vo…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 4, 5, 5a, 9 lit a, 11 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist nicht berechtigt. Die Verfahrensrüge (Z 4) gegen die Abweisung (S 403, auch US 13) des Antrages auf Einholung eines Gutachtens eines weiteren kinderpsychologischen Sachverständigen, „welc…