JudikaturJustizRS0119356

RS0119356 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2018

Tatsachen und Beweismittel, die jederzeit von Amts wegen wahrzunehmende Umstände, wie Prozessvoraussetzungen, betreffen, unterliegen nicht dem Neuerungsverbot im Rekursverfahren.

Entscheidungen
6