JudikaturJustizRS0118933

RS0118933 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2016

Muss ein Gestaltungsrecht (zum Beispiel Vertragsanfechtung wegen Willensmängeln oder Preisminderung) gerichtlich geltend gemacht werden, so tritt die Rechtsgestaltung (Aufhebung oder Änderung des Vertrags) erst mit Rechtskraft des Urteils ein.

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2