JudikaturJustizRS0118530

RS0118530 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2016

Eine Abberufung des Verwalters nach § 13a Abs 1 Z 6 WEG 1975 setzt grundsätzlich dessen vorherige Bestellung voraus. Wenn der Antragsteller als Voraussetzung für sein Abberufungsbegehren nicht widerspruchsfrei behauptet, der Antragsgegner sei zum Verwalter bestellt worden, sind allfällige Pflichtverletzungen des Antragsgegners als Verwalter nicht zu prüfen.

Entscheidungen
4