JudikaturJustizRS0118470

RS0118470 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. April 2022

Es ist auch ohne ausdrückliche Regelung (hinsichtlich Servituten vgl § 12 Abs 2 GBG) zulässig, auf der gesamten Liegenschaft ein Bestandrecht einzuverleiben, das sich nur auf ein bestimmtes Grundstück erstreckt.

Entscheidungen
9