Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 2.403,54 EUR (darin 400,59 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger, ein italienischer Staatsangehöriger, begann, nachdem ihm aufgrund eines Unfalls von seiner Versicherung 300.000 EUR ausbezahlt worden waren, Anfang Jänner 2005, in den Casinobetrieben der Beklagten in Innsbruck und Seefeld Roulette zu spielen. Ab März 2005 war der Kläger fast…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Beklagten ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Die Vorinstanzen haben, ohne dass dies von den Parteien im Rekursverfahren beanstandet würde, österreichisches Recht angewendet. Dies ist im Hinblick auf Art 4 Abs 1 und 2, Art 5 …