Spruch In der Auslieferungssache AZ 311 HR 50/14g des Landesgerichts für Strafsachen Wien verletzt der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Beschwerdegericht vom 20. Jänner 2015, AZ 22 Bs 248/14b (ON 82), § 33 Abs 1 und 3 ARHG iVm Art 3 und 6 MRK. Dieser Beschluss wird aufgehoben und dem Oberlandesge…
Text Gründe: Mit Beschluss vom 10. Juli 2014, GZ 311 HR 50/14g-55, erklärte der Einzelrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien die mit Note der Russischen Föderation vom 24. März 2014, Nr 81/3-757-09, begehrte Auslieferung des Dr. Anatoly R***** zur Strafverfolgung wegen der im Ersuchen samt Unter…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes: Wie die Generalprokuratur zutreffend aufzeigt, steht der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien mit dem Gesetz nicht im Einklang. Gemäß § 33 Abs 3 ARHG hat das Gericht die Zulässigkeit der Auslieferung in rechtlicher Hinsicht umfassend in Bezug auf…