JudikaturJustizRS0118175

RS0118175 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2023

Die Frage, ob ein "wichtiger Grund" für die Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern gegeben wäre, hängt so sehr von den Umständen des Einzelfalls ab, dass sie regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO bildet, der über den Einzelfall hinaus Bedeutung zukäme.

Entscheidungen
9