Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung aufgetragen.…
Text Begründung: Die Großmutter Petrija S***** ist auf Grund von Beschlüssen des Erstgerichtes vom 24. 3. 1999 bzw 18. 7. 2003 für die minderjährigen Kinder Dominik und Vanessa obsorgeberechtigt. Sie und ihr Gatte, der Großvater der Kinder, beabsichtigen, ihre Enkelkinder zu adoptieren. Sie stellten dahe…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat im Anschluss an seine Entscheidung vom 13. 5. 2003, 5 Ob 100/03x, nunmehr wiederholt (8 Ob 144/03i; 7 Ob 7/04m) ausgesprochen, dass an der in 5 Ob 100/03x vertretenen Rechtsauffassung festzuhalten ist, wonach nur eine physi…