Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss, der in seinem - unanfechtbaren - aufhebenden Teil (Punkt I/1 des Spruchs) und in seinen unangefochten gebliebenen Teilen (Punkt II/1, II/2 und II/3 des Spruchs) unberührt bleibt, wird, soweit er Unterhaltsleistungen des Vaters ab 1. 8. 2001 …
Text Begründung: Die minderjährigen Antragsteller sind die ehelichen Kinder des Antragsgegners. Die Ehe der Eltern ist mittlerweile geschieden. Die Antragsteller beantragten im Juli 2001, ihren Vater ab 1. 7. 1999 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für Dominik von 4.800 S und für Matthias und Maxim…
Rechtliche Beurteilung Auch im außerstreitigen Verfahren gelten trotz des Untersuchungsgrundsatzes (§ 2 Abs 2 Z 5 AußStrG) subjektive Behauptungs- und Beweislastregeln, wenn es sich - wie hier - um nur auf Antrag zu entscheidende vermögensrechtliche Ansprüche handelt (SZ 63/202 mwN; 7 Ob 92/03k). Der Unterhaltspflichtige …