Spruch 1. Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Aufhebung von Punkt 2 des erstgerichtlichen Beschlusses richtet, zurückgewiesen . 2. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs nicht Folge gegeben. Aus Anlass des Revisionsrekurses wird der Ausspruch der Vorinstanzen über den Schadenersatzanspruch des …
Text Begründung: Das Abhandlungsgericht bestellte mit Beschluss vom 11. 10. 1999 Rechtsanwalt Dr. Markus F***** zum Verlassenschaftskurator. Mit Einantwortungsurkunde vom 27. 4. 2000, ON 117, wurde der Nachlass den 10 Kindern der Erblasserin aufgrund des Gesetzes zu je einem Zehntel rechtskräftig eingea…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete Revisionsrekurs des Miterben Dr. Leo von der T***** ist unzulässig, soweit er sich gegen die Entscheidung über die Belohnung des Verlassenschaftskurators richtet; im Übrigen ist der Revisionsrekurs zwar zulässig, weil Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachve…