JudikaturJustizRS0117036

RS0117036 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2017

Individualansprüche gegen den Verlassenschaftskurator können nicht im Rechnungslegungsverfahren erhoben werden, sondern sind im streitigen Rechtsweg geltend zu machen. Insofern liegt Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges vor.

Entscheidungen
4