Spruch Die Beschwerde gegen den Beschluss vom 1. März 2016, GZ 7 Hv 146/15b 104, wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrags auf Berichtigung des Protokolls (ON 93) über die vom Angeklagten abgegebene Rechtsmittelerklärung wendet. Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung wegen …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard G***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen mehrerer Verbrechen nach § 3g VG schuldig erkannt. Danach hat er sich im Zeitraum 2012 bis 3. November 2014 in M*****, L***** und anderen Orten Österreichs auf andere als die in §§ 3a bis 3f VG bezeic…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 345 Abs 1 Z 4, 5, 6, 8, 9, 10a und „11“ StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. Überdies bekämpft dieser mit Beschwerde den Beschluss der Vorsitzenden des Schwurgerichtshofs vom 1. März 2016, GZ 7 Hv 146/15b 104, mit dem sein Antrag auf Protokollbericht…