JudikaturJustizRS0116897

RS0116897 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2015

Die Berufungsfrist wird durch einen bei der Rechtsanwaltskammer gestellten Antrag des zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalts gemäß § 45 Abs 4 RAO auf Enthebung und Bestellung eines anderen Rechtsanwalts (sogenannte Umbestellung) nicht unterbrochen.

Entscheidungen
5