JudikaturJustizRS0116525

RS0116525 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juli 2004

Bei Prüfung der Redlichkeit eines beschränkt Geschäftsfähigen ist an sich auf dessen persönliches Einsichtsvermögen, also auf "subjektive Umstände" abzustellen.

Entscheidungen
2