RS0116234 – OGH Rechtssatz
RS0116234 – OGH Rechtssatz
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Der Mangel der anwaltlichen Fertigung des Ablehnungsantrags von Richtern des Obersten Gerichtshofs ist ein verbesserungsfähiges Formgebrechen. Eine Frist zur Erfüllung des Verbesserungsauftrags ist nicht zu bestimmen, weil die Ablehnung von Richtern nach rechtskräftiger Erledigung einer Streitsache keine fristgebundene Prozesshandlung sein kann.