JudikaturJustizRS0116184

RS0116184 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2021

Die wesentlichen Charakteristika einer Reallast bestehen darin, dass sie eine "dinglich wirkende" Belastung des Grundstücks mit der Haftung für wiederkehrende, positive Leistungen des jeweiligen Eigentümers bewirken. Eine Reallast kann auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines oder mehrerer anderer Grundstücke bestehen (hier: Schichtrecht).

Entscheidungen
13