JudikaturJustizRS0115805

RS0115805 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Auch wenn das Original des Rechtsmittels zur Verbesserung zurückgestellt wurde und nur mehr in Ablichtung vorliegt, ist es nach fruchtlosem Verbesserungsversuch aus Gründen der Klarstellung sinnvoll, über das erhobene Rechtsmittel eine endgültige Entscheidung (Zurückweisung) zu treffen.

Entscheidungen
25