JudikaturJustizRS0115371

RS0115371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2002

Das Begehren des Erwerbers einer Liegenschaft auf Zahlung der vom Verkäufer entgegen seiner Depurierungspflicht nicht getilgten Verbindlichkeit an ihn selbst ist gegenüber dem Begehren, den Verkäufer zur Zahlung an den Gläubiger zu verpflichten, ein Minus.

Entscheidungen
2