JudikaturJustizRS0115045

RS0115045 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. November 2020

Eine einstweilige Verfügung gemäß § 382e EO zur Sicherung des Wohnungserhaltungsanspruchs ist nach § 97 ABGB anspruchsgebunden. Das bedeutet, dass eine solche Sicherungsmaßnahme gemäß § 391 Abs 2 EO mit einer Fristsetzung zur Einbringung einer Rechtfertigungsklage zu verknüpfen ist. Die Erhebung des Sicherungsbegehrens innerhalb eines Verfahrens über eine Ehescheidungsklage hat nur zur Folge, dass der Sicherungswerber eine konkrete Gefährdung des Wohnungserhaltungsanspruchs nicht bescheinigen muss.

Entscheidungen
15