Spruch I. Soweit sich das Rechtsmittel gegen die Aufhebung des erstgerichtlichen Urteils richtet, wird es als jedenfalls unzulässiger Rekurs zurückgewiesen. II. Im Übrigen wird der außerordentliche Revisionsrekurs mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] Der Kläger und die Beklagte hatten mit weiteren Vertragsparteien eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit bei der Durchführung von Antigen-Schnelltestungen in Apotheken abgeschlossen. [2] Der Kläger begehrte von der Beklagten die Rückzahlung von 174.160,54 EUR zunächst mit der …
Rechtliche Beurteilung [8] Das Rechtsmittel ist, soweit es sich gegen den Aufhebungsbeschluss richtet, absolut unzulässig . Im Übrigen ist der außerordentliche Revisionsrekurs mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zulässig . [9] I. Soweit sich die Beklagte gegen den Aufhebungsbeschluss wendet, handelt es sich um einen…