JudikaturJustizRS0114191

RS0114191 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2016

Der Verzugszinsenanspruch des Minderjährigen wegen Säumnis des Unterhaltspflichtigen bei der Leistung der monatlichen Unterhaltsbeiträge ist auch dann im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen, wenn zwar schon ein Exekutionstitel über den monatlichen Unterhaltsanspruch, aber noch keiner über den Anspruch auf Verzugszinsen aus bereits titulierten Unterhaltsbeiträgen, die erst nach Ergehen des Exekutionstitels über die Grundleistung fällig wurden, besteht.

Entscheidungen
3