JudikaturJustizRS0113956

RS0113956 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 2019

Rechtsfolge einer derart ergänzungsbedürftigen Klage, deren Unvollständigkeit (hier: über Auftrag des Gerichtes) behoben wurde, ist nicht die fehlende Unterbrechungswirkung, sondern allenfalls eine Kostenseparation gemäß § 142 iVm § 48 ZPO.

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