JudikaturJustizRS0113916

RS0113916 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Bei der Frage des Ausmaßes der Erkundungspflicht des Geschädigten über den die Verjährungsfrist auslösenden Sachverhalt kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an (so schon 5 Ob 2101/96y, SZ 57/171 und 4 Ob 313/98b).

Entscheidungen
64