JudikaturJustizRS0113548

RS0113548 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2008

Die Kosten für eine Schulsportwoche sind aus dem laufenden Unterhalt zu decken und grundsätzlich nicht als Sonderbedarf zu qualifizieren. Dies gilt auch dann, wenn nur ein unter dem sogenannten Regelbedarf liegender Unterhalt geleistet wird.

Entscheidungen
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