JudikaturJustizRS0113532

RS0113532 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Januar 2009

Die Konsumtion des Betruges zum Nachteil der Banken durch den nachfolgenden (Schadensüberwälzungs )Betrug an den Versicherungen scheidet als Begleittat mangels Typizität, als Vortat aber infolge verschiedener Geschädigter und eines solcherart über diese hinausgehenden Schadens aus.

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