RS0113156 – OGH Rechtssatz
RS0113156 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn ein Rechtsanwalt nur zur Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt wird, ist Werkvertragsrecht anzuwenden, wie dies auch für die Erstellung eines steuerrechtlichen Gutachtens durch einen Steuerberater angenommen wird. In der Frage der Qualifikation des Vertragsverhältnisses zwischen Rechtsanwälten oder Steuerberatern und ihren Klienten als Werkvertrag oder als Dienstverhältnis und Auftragsverhältnis (Geschäftsbesorgungsverhältnis) kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.