JudikaturJustizRS0113118

RS0113118 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2021

Während in den anderen Fällen eines absoluten Schutzes von Forderungsrechten (hier: des wohnungsbedürftigen Ehegatten) doloses Verhalten gefordert wird, genügt bei der Verletzung eines besitzverstärkten Forderungsrechts - aber entgegen der in der Entscheidung 4 Ob 529/94 = NZ 1995, 178 vertretenen Auffassung in der Tat nur im Fall der Besitzverstärkung des Forderungsrechts - zur Durchsetzung des schadenersatzrechtlichen Restitutionsanspruches bereits, dass der Erwerber die obligatorische Position kannte oder bei gehöriger Aufmerksamkeit kennen musste.

Entscheidungen
13