JudikaturJustizRS0113068

RS0113068 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2023

Unterhaltszahlungen an einen unterhaltspflichtigen Elternteil sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage für dessen Unterhaltsgläubiger einzubeziehen. In Verbindung damit vermehren auch Sachleistungen die Unterhaltsbemessungsgrundlage.

Entscheidungen
6