Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.117,78 EUR (darin enthalten 519,63 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der klagende Verein betreibt ein Luftfahrtunternehmen, das unter anderem medizinisch notwendige Überstellungstransporte (Überstellungsflüge bzw Interhospitaltransporte mit Hubschraubern) von im ersten Krankenhaus versorgten bzw aufgenommenen Patienten in ein anderes, höherwertig…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Der Beklagte führt in der Revision aus, dass die Interhospitaltransporte qualifizierte Krankentransporte nach § 1 des Tiroler Rettungsdienstgesetzes seien, weshalb die Kostentragungsregelung na…