Spruch Der Revision und dem Rekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.454,40 EUR (darin enthalten 242,40 EUR USt) bestimmten Kosten des Be…
Text Entscheidungsgründe: Der klagende, in Deutschland ansässige Installateur bestellte entsprechend der Auftragsbestätigung vom 13. 8. 2002 beim beklagten, in Österreich ansässigen Heizkesselerzeuger einen Heizkessel samt diversem, näher festgestelltem Zubehör, insbesondere betreffend die Hackgutzuführu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision und der Rekurs sind aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und auch - wenngleich aus anderen Gründen - berechtigt. Als Mangelhaftigkeit des Verfahrens releviert die Beklagte, dass sich der Kläger auf die §§ 932 ff ABGB berufen und die Beklagte die Vereinbarung und die aus…