JudikaturJustizRS0111767

RS0111767 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 2008

Die Zuständigkeit der Agrarbehörde ist auch dann gegeben, wenn in einem Dienstbarkeitsstreit nur die herrschende Liegenschaft in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen ist.

Entscheidungen
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