Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Meistbotsverteilungsbeschluss des Erstgerichts, soweit er nicht ohnehin bereits in Teilrechtskraft erwachsen ist, wiederhergestellt wird. Die betreibende Partei ist schuldig, der Vorzugspfandgläubigeri…
Text Begründung: Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist ein Meistbotsverteilungsbeschluss über die Verteilung des Erlöses aus der Verwertung von insgesamt sechs Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum begründet ist. Die Vorzugspfandgläubigerin, die Eigentümergemeinschaft des Hauses, in dem si…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionrekurs ist zulässig und berechtigt. 1. Der Vorwurf der EG, die Rechtsansicht des Rekursgerichts bedeute, dass der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO verwirklicht sei, ist unzutreffend. Denn die EG war ja zur Verteilungstagsatzung vom 28. März 2019 geladen, blieb ihr aber dennoch f…