JudikaturJustizRS0111341

RS0111341 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2006

Wird eine Zwangsversteigerung im Rang nach der Vormerkung des Eigentums gegen den bücherlichen Eigentümer bewilligt, kommt dem vorgemerkten Eigentümer im Exekutionsverfahren keine Parteistellung und Rekurslegitimation zu.

Entscheidungen
3