JudikaturJustizRS0111234

RS0111234 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2024

Wird ein Antrag gemäß § 508 Abs 1 ZPO zurückgewiesen, so wirkt der Rechtsmittelausschluss absolut; und zwar selbst dann, wenn die Entscheidung allenfalls doch von der Lösung einer oder mehrerer Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO abhängig gewesen wäre.

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