Spruch Emanuel P***** wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den dringenden Tatverdacht richtet, zurückgewiesen, im übrigen abgewiesen.…
Text Gründe: Gegen den Beschuldigten wurde im oben bezeichneten Verfahren am 3. Oktober 1998 wegen des dringenden Verdachtes des Vergehens des Ungehorsams nach § 12 Abs 1 Z 2 MilStG die Voruntersuchung eingeleitet. Am selben Tag wurde über ihn aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 …
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Haftentscheidung mit der Behauptung rechtsfehlerhafter Beurteilung sowohl des dringenden Tatverdachtes als auch des Haftgrundes und der Problematik der Verhältnismäßigkeit dieses Zwangsmittels ausgeführte Grundrechtsbeschwerde ist nicht berechtigt. Dem Beschuldigten, dem - wie die …