Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts zur Gänze wiederhergestellt wird. Der betreibenden Partei werden die mit 2.134,44 EUR (darin enthalten 355,74 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekurses als we…
Text Begründung: Mit Beschluss vom11. Jänner 2010 bewilligte das Erstgericht aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags zur Sicherung einer Kapitalforderung von 100.000 EUR sA die Exekution zur Sicherstellung unter anderem durch Zwangsverwaltung hinsichtlich zweier Liegenschaften des Verpflichteten (Punkte 4…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil es im Hinblick auf § 55a EO einer Klarstellung der Rechtslage bedarf. Das Rechtsmittel ist auch berechtigt. Nach herrschender Auffassung ist die Zwangsverwaltung nur zulässig, wenn der Sicherungszweck durch ein exekutives Pfandrecht oder eine bücherliche Pfandr…