Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei einen Kostenanteil von S 2.029,44 (darin S 338,24 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 18. 12. 1998 wurde dem minderjährigen Kläger ab Oktober 1998 ein Pflegegeld der Stufe 2 abzüglich des halben Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder zuerkannt. Das Erstgericht gab dem dagegen erhobenen, auf …
Rechtliche Beurteilung Die beklagte Partei beantragte in ihrer Revisionsbeantwortung, der Revision keine Folge zu geben. Die Revision ist nicht berechtigt. In den Revisionsausführungen wird geltend gemacht, dass der mit dem lebensnotwendigen Absaugen beim Kläger verbundene Aufwand unter den Pflegebedarf nach § 4 Abs 2 …