Spruch I. Der Revision wird Folge gegeben. II. Das berufungsgerichtliche Urteil wird in seinem Ausspruch über das Teilleistungsbegehren von S 1,123.888,80 sA und über das Feststellungsbegehren dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichts, das, soweit dieses Gericht damit der Sache nach ausgesprochen h…
Text Entscheidungsgründe: Vorauszuschicken ist, daß über das Vermögen des noch im Berufungsverfahren zweiten Klägers mit Beschluß des Handelsgerichts Wien vom 26.November 1997 der Konkurs eröffnet und demgemäß vom Erstgericht mit Beschluß vom 4.Dezember 1997 ausgesprochen wurde, daß das Verfahren in Ans…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Erstklägers ist zulässig und im Ergebnis auch berechtigt. Vorweg ist festzuhalten, daß der Kläger die erstinstanzliche Entscheidung nicht bekämpft hat, so daß sie ihm gegenüber soweit für ihn nachteilig in Rechtskraft erwachsen ist. Der Erstrichter hat ausgesprochen, das Leistungs…