Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 5.072,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: In einem vor dem Landesgericht Ried im Innkreis zu AZ 9 E Vr 591/94 abgeführten Medienverfahren wurde die hier klagende Partei als Antragsgegnerin mit Urteil vom 24.8.1995 unter anderem schuldig erkannt, dem Antragsteller wegen Verletzung der Bestimmungen der §§ 7b Abs 1 und 6…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nicht jede Rechtsansicht, die von einer höheren Instanz allenfalls nicht gebilligt wird, begründet schon Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit des Verhaltens von Organen des Rechtsträgers. Die Rechtsanwendung soll "lebendig" er…