JudikaturJustizRS0110261

RS0110261 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2018

Es ist demnach mit einem fair geführten Verfahren unvereinbar, wenn der Empfänger, wie im vorliegenden Fall, verfahrenseinleitende Schriftstücke unmittelbar durch die Post zugestellt erhält, die nicht in seiner Sprache abgefaßt und auch nicht übersetzt sind. Eine solche Zustellung ist unwirksam.

Entscheidungen
9