Spruch I. Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 18.812,40 bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen. II. Der Antrag der klagenden Partei, gemäß § 28 JN ein örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei Schadenersatz in Höhe von EUR 15,131.645 mit der Begründung, die in Russland ansässige Beklagte habe ihre Pflichten aus einem Depotvertrag gegenüber der Z***** („FP") verletzt, indem sie im Namen von FP registrierte Gasprom Aktien an Dritte…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs und der Ordinationsantrag sind nicht berechtigt. 1. Zum Revisionsrekurs: 1.1 Zur Rechtzeitigkeit der Klagebeantwortung Gemäß § 93 ZPO haben, wenn eine Partei einem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt hat, alle diesen Rechtsstreit betreffenden Zustellungen an diesen zu erfolgen. Dabei …