JudikaturJustizRS0110127

RS0110127 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2022

Ist der handelsrechtliche Sitz einer Gesellschaft eine "reine Briefkastenadresse", tritt an die Stelle dieses Sitzes als Abgabestelle jener Ort, an dem deren Hauptverwaltung geführt wird.

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