9ObA224/93—OGH Entscheidung
08. September 1993
…ist den Ausführungen des Revisionsrekurswerbers folgendes entgegenzusetzen: Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes ist der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf (§ 4 ZustG). Die in dieser Gesetzesstelle aufgezählten Abgabestellen (Wohnung, sonstige Unterkunft, Betriebsstätte, Sitz, Geschäftsraum, Kanzlei etc) sind gleichrangig. Die Wahl, an welchem dieser in Betracht kommenden Zustellorte…