JudikaturJustizRS0109831

RS0109831 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2001

Eine für die Bewirtschaft einer bestimmten Fläche eingeräumte Dienstbarkeit darf nicht zugunsten weiterer Grundstücke ausgedehnt werden, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Teilgrundstücke. Die Lösung der Frage, ob diese Ausnahme zutrifft, hat nur für den zu entscheidenden Fall Bedeutung.