JudikaturJustizRS0109624

RS0109624 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 2024

Ist eine Sache mit einem Vorkaufsrecht im Sinne des § 1072 ABGB belastet, bildet nur der Abschluss eines Kaufvertrages den Vorkaufsfall; die Ausdehnung des Vorkaufsrechts auf "andere Veräußerungsarten" im Sinne des § 1078 ABGB bedarf hingegen stets einer besonderen Vereinbarung.

Entscheidungen
12