JudikaturJustizRS0109506

RS0109506 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2020

Fehlt einem fristgebundenen Schriftsatz ein Inhaltserfordernis im Sinn des § 84 Abs 3 ZPO, dann ist - auch im Verfahren außer Streitsachen - ein Verbesserungsverfahren einzuleiten; das gilt nach § 474 Abs 2 Satz 2 ZPO auch für das Fehlen des Rechtsmittelantrages.

Entscheidungen
39