Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen ihrer Vertreter binnen 14 Tagen die mit EUR 439,72 (hierin enthalten EUR 73,29 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe : Am 20. 3. 2001 ereignete sich gegen 5.50 Uhr früh in Wiener Neustadt auf der B 54, Kreuzung Günser Straße - Aspanger Zeile, ca 30 m südlich der mit einer Schranken und Lichtsignalanlage gesicherten Eisenbahnkreuzung ein Verkehrsunfall zwischen dem PKW des Klägers …
Rechtliche Beurteilung Zunächst ist - in Erwiderung zu den Formaleinwänden der Revisionsbeantwortung - voranzustellen, dass die hierin relevierten Formmängel nicht vorliegen und daher weder eine sachliche Behandlung des Rechtsmittels hindern noch dessen (vorangehende) Verbesserung erfordern. Aus dem Inhalt des Rechtsmi…