JudikaturJustizRS0109239

RS0109239 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 1998

Blieb das Schätzungsverfahren mangelhaft, ist über Rekurs des Verpflichteten, der einen höheren Schätzwert festgestellt wissen will, dennoch der gesamte Beschluß des Erstgerichtes aufzuheben, weil es keinen selbständigen "Teilschätzwert" einer gesamten Liegenschaft gibt; infolge untrennbaren Sachzusammenhanges konnte Teilrechtskraft nicht eintreten.

Entscheidungen
2