Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 4.871,04 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 811,84, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 18.2.1989 vor dem Standesamt Irdning die Ehe, der zwei Kinder, geboren am 15.6.1989 und am 7.8.1992, entstammen, geschlossen. Die Klägerin begehrt die Scheidung dieser Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten mit dem Vorbringen, es könne mit i…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil - wie im folgenden noch darzulegen sein wird - das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist, sie ist aber nicht berechtigt. Der Beklagte macht in seinem Rechtsmittel geltend, es wäre bei richtiger rechtlicher Beurteilung die …